ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1 - Anwendung
Die vorliegenden AGB sind auf die Rechtsbeziehung zwischen der „Elternstube – Katjana Ballmann“,
mit Sitz in Atzerath 7, 4780 St.Vith, eingetragen in der ZDU unter der Nr. BE1005.369.465, und
ihrem Vertragspartner anwendbar.
Artikel 2 - Angebot – Auftrag - Preise
Das Angebot und den demensprechend erteilten Auftrag, sowie vereinbarter Preis (Honorar), werden
in der Vertragsvereinbarung zwischen den Parteien definiert und festgelegt.
Artikel 3 – Zahlung, Verzugszinsen und Strafklausel
In der Vertragsvereinbarung wird die Zahlungsart definiert und vereinbart.
Im Falle der Überweisung, ist diese binnen 30 Tage ab Rechnungsstellung zahlbar.
Bei Verzug gelten die Zinsen ab Fälligkeitsdatum zu dem gesetzlich festgelegten Zinssatz, nach
einmaliger kostenlosen Mahnung.
Artikel 4 – Nichterfüllung / Ausfallhonorar
Im Falle des Zahlungsrückstandes können Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten zurückgehalten werden.
Sollten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, wird um frühzeitige Absage
gebeten, d.h. spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Im Falle einer zu späten oder nicht erfolgten Absage, behält die „Elternstube – Katjana Ballmann“
sich das Recht vor, 50% der vereinbarten Sitzungspreise in Rechnung zu stellen.
Artikel 5 - Vertraulichkeit
Der Coach unterliegt der Schweigepflicht.
Sie verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Schlafcoaching | Ballmann Katjana | GSM: 0032 479 75 11 04 | katjana.schlafcoach@gmail.com
Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich
sein Einverständnis erteilt hat und /oder der Klient eine Kooperation zwischen ärztlicher
oder therapeutischer Behandlung wünscht.
Der Coach behandelt alle Informationen, die sie von dem Klienten erhält, strikt vertraulich und gibt
sie niemals an Dritte weiter.
Der Coach wird weder das Informationsgespräch, das Diagnose Gespräch noch eine andere Coaching
Sitzung aufzeichnen, unabhängig von der Wahl des Ortes der Leistungserbringung (Praxis, Telefon,
Zoom oder andere digitale Tonträger).
Dem Klienten ist es ebenfalls nicht gestattet, Aufzeichnungen ohne ausdrückliche schriftliche
Erlaubnis zu tätigen. Verstöße hiergegen werden strafrechtlich verfolgt.
Artikel 6 – Beendigung des Vertrages
Der Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt mittels beidseitigen Einverständnisses beendet werden.
Artikel 7 – Zusammenarbeit und Haftung
Den Eltern ist bekannt, dass der Coach keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische
Therapie, im Sinne des Heilpraktiker Gesetzes durchführt.
Die Termine zur Beratung und zum Coaching bei Katjana Ballmann ersetzen keine Vorsorge –
und Gesundheitsuntersuchungen bei einem Kinderarzt oder bei Kaleido.
Den Eltern ist bekannt, dass von Seiten des Coaches keine Heilversprechen oder Erfolge
garantiert werden können, da der Erfolg des Coachings auch von der Umsetzung durch die
Eltern abhängig ist.
Den Eltern haben zu jedem Zeitpunkt die volle Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder
den Abbruch des Coachings. Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung für ihren
Umgang mit ihrem Kind. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es
stets der Zustimmung der Eltern.
Das Kind wurde vom Kinderarzt/ Kinderärztin untersucht und ist gesund.
Es liegen keine organischen Beschwerden vor, die zu Schlafstörungen führen könnten. Es
wurden alle Untersuchungen durchgeführt.
Wenn die Eltern Mahlzeiten aus der Nacht entfernen möchte, fragen diese ggf. bei ihrem
Kinderarzt/ Kinderärztin nach, ob das Kind bereit dafür ist.
Den Eltern ist bekannt, dass Coaching keine Behandlung durch einen Therapeuten oder Arzt ersetzt.
Schlafcoaching | Ballmann Katjana | GSM: 0032 479 75 11 04 | katjana.schlafcoach@gmail.com
Den Eltern ist bekannt, dass kein Coaching durchgeführt werden darf, wenn das
Kind mit Erkrankungen in medizinischer Behandlung, akut erkrankt oder frisch geimpft wurde.
Den Eltern ist bekannt, dass medizinische Bedenken immer ärztlicher bzw. therapeutischer Behandlung bedürfen.
Jeglichen Krankheitsverdacht haben die Eltern ärztlich ausgeschlossen oder behandeln lassen.
Die Eltern bestätigen, dass ihnen die präventiven Maßnahmen zum Schutze des plötzlichen
Kindstodes bekannt (Informationen hierzu finden Sie unter https://geps.de.) und sie diese einhalten.
Die Eltern verantworten zu jeder Zeit die Schlafumgebung des Kindes absolut selbst.
Alle Änderungen, die die Eltern am Schlaf- oder Essverhalten ihres Kindes/Babys vornehmen,
sind absolut deren Entscheidungen.
Der Schlafcoach unterbreitet nur Vorschläge für Änderungen, für die die Eltern alle
Entscheidungen treffen und für die die Eltern die volle Verantwortung übernehme.
Die Eltern bestätigen, dass sie alle Entscheidungen frei und ohne Druck, sowie aus eigener
Bereitschaft, selbstverantwortlich und eigenständig getroffen haben.
Die Eltern bestätigen, dass bei ihnen kein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und es wurde aktuell
auch keine psychische Erkrankung diagnostiziert. Falls ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung
vorliegt und/oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde,
sind die Eltern verpflichtet, den Coach vor dem Diagnosegespräch schriftlich darüber zu informieren.
Die Eltern verpflichten sich, den Coach über die Einnahme von Psychopharmaka oder anderen Medikamenten,
die zur Bewusstseins-Eintrübungen führen können, vor dem Diagnosegespräch schriftlich zu informieren.
Den Eltern ist bewusst, dass alle ihnen im Coaching bereitgestellten Materialien urheberrechtlich geschützt sind
und nur für deren individuellen Gebrauch während des Coachingsprozesses gedacht sind.
Diese dürfen weder veröffentlicht werden, noch (auch nicht digitalisiert) an Dritte weitergegeben werden.
Den Eltern ist bekannt, dass die Säuglings- und Kleinkindforschung einem fortwährenden
Entwicklungsprozess unterliegt, sodass alle Gespräche immer nur dem Wissensstand zum
Zeitpunkt des Diagnosegespräches/Coachinggespräches entsprechen.
Artikel 8 – Datenschutz
Die „Elternstube – Katjana Ballmann“ bearbeitet die während der Zusammenarbeit
erhaltenen persönlichen Informationen und Daten
– im Sinne der Datenschutzgesetzgebung (s. Datenschutz) - streng vertraulich.
Artikel 9– Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen.
Artikel 10 -Anwendbares Recht und Gerichtsstandklausel
Die Vertragsvereinbarung unterliegt ausschließlich belgischem Recht.
Bei einem Rechtsstreit zwischen „Elternstube – Katjana Ballmann“ und ihrem Kunde sind die Gerichte
des Gerichtsbezirks EUPEN zuständig.